●FAQ
Ihr habt Fragen?
Wir die Antworten!
Die City Fahrschule Hampel hat Ihnen eine übersichtliche Auflistung der wichtigsten Fragen und Informationen zusammengefasst. So haben Sie direkt einen guten Überblick.
Wann sollte ich mit der Ausbildung beginnen?
Für die Klasse AM (Modellprojekt Sachsen-Anhalt).
Für die Klasse A1, für Klasse M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Für die Klasse B und BE (begleitetes Fahren) - neu ab 01.01.2007.
Für die Klassen B und BE, die Klassen C und CE die Klasse A mit Leistungs- beschränkung auf 34 kW.
Für die Klassen C/CE.
Direkteinstieg Klasse A.
Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?
- Personalausweis
- Ein biometrisches Paßbild
- Antragsformular der ausbildenden Fahrschule mit Stempel vom zuständigen Einwohnermeldeamt
Eine Sehtest-Bescheinigung (Optiker) sowie die Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (4 Doppelstunden)
- Ein augenärztliches Gutachten
- Ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung
- Eine Bescheinigung über die Ausbildung in „ Erste – Hilfe“ (8 Doppelstunden)
Theoretischer Unterricht
Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer seinen ersten Führerschein macht, muß bei mindestens 12 Unterrichtslektionen (a 90 Minuten) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
- Für die Klassen A - 4 Lektionen x 90 Minuten
- Für die Klassen B - 2 Lektionen x 90 Minuten
- Für die Klassen C - 10 Lektionen x 90 Minuten
- Für die Klasse CE - 4 Lektionen x 90 Minuten
- Für die Klasse D - richtet sich die Ausbildung nach der vorhandenen Führerscheinklasse. Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte!
Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, daß die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, sollte diese Ausbildung beendet werden! Die Anmeldung zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung übernehmen wir.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
- 03471 333 901